Sehr geehrte Künstlerinnen und Künstler!

Damit der KSVF Sie bei Ihren Beitragszahlungen an die SVS unterstützen kann, ist er gesetzlich verpflichtet, ein relativ komplexes Verwaltungsverfahren durchzuführen. Hier finden Sie nun Schritt für Schritt Informationen und Erklärungen, die Ihnen helfen werden, sich in diesem Verfahren leichter zurechtzufinden. 

Zögern Sie bitte nicht, uns bei offenen Fragen zu kontaktieren: per E-Mail oder gerne auch telefonisch während unserer Öffnungszeiten. 

Montag und Donnerstag:   09:00 - 12:00
Dienstag und Mittwoch:  13:00 - 16:00
   


In Ihrem Interesse: 
Um jedes Ansuchen möglichst rasch bearbeiten zu können, ersuchen wir dringend: Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Lesen Sie unsere Schreiben vollständig und genau durch. Beachten Sie die gesetzten Fristen. Nur so kann das Verfahren rasch abgeschlossen werden.

Retournierung Werkproben: Bitte beachten Sie, dass eine Aufbewahrung Ihrer zur Verfügung gestellten Werkproben nur für eine begrenzte Zeit möglich ist. Wenn Sie sich nicht innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Verfahrens mit uns in Verbindung setzen und einen Termin für die Retournierung/Abholung vereinbaren, müssen wir Ihre Unterlagen entsorgen. Sie stehen dann nicht mehr zur Verfügung. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis.