Historie & Novellen

Ein geschichtlicher Überblick

Seit Jänner 2001 sind gewerbliche Betreiber einer Kabelrundfunkanlagen und Verkäufer/Vermieter von Geräten, die zum Empfang von Rundfunksendungen über Satelliten bestimmt sind (wie z.B. Set-Top-Boxen, Fernsehgeräte mit DVB-S-Tuner, etc.) verpflichtet, Abgaben an den KSVF zu leisten. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die entsprechenden Gesetzesänderungen und Novellen.