Mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2012 wurde das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 dahingehend geändert, dass die vom KSVF einzuhebenden Abgaben für Geräte, die zum Empfang von Rundfunksendungen über Satelliten bestimmt sind, von 8,72 EUR auf 6 EUR pro verkauftem bzw. vermietetem Gerät und für gewerbliche Betreiber einer Kabelrundfunkanlage von monatlich 0,25 EUR auf 0,20 EUR pro Empfangsberechtigten gesenkt wurden.