Amtssignatur - Bildmarke und Verifizierung

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Absatz 3 E-GovG.

Der Künstler-Sozialversicherungsfonds verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Bildmarke des KSVF (Amtssignatur)

Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken

Der Künstler-Sozialversicherungsfonds bietet der Empfängerin oder dem Empfänger von Ausdrucken amtssignierter Schriftstücke des KSVF folgende Möglichkeiten zur Vorlage für eine Echtheitsprüfung:

 

  • Postalische Zusendung oder persönliche Abgabe des Schreibens. Unsere Anschrift lautet:

     

    Künstler-Sozialversicherungsfonds
    Goethegasse 1, Stiege 2, 4. Stock
    A-1010 Wien

     

  • Zusendung mittels Fax an die  Rufnummer +43 (1) 586 71 85 7959
  • Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an office@ksvf.at mit dem Betreff "Amtssignatur"

 

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter prüft, ob es sich bei dem Dokument um seine Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."

Für die Durchführungsdauer einer solchen Überprüfung sichert der KSVF eine Erledigung innerhalb von 1 bis maximal 2 Wochen zu.