Der Künstler-Sozialversicherungsfonds verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Der Künstler-Sozialversicherungsfonds bietet der Empfängerin oder dem Empfänger von Ausdrucken amtssignierter Schriftstücke des KSVF folgende Möglichkeiten zur Vorlage für eine Echtheitsprüfung:
Künstler-Sozialversicherungsfonds
Goethegasse 1, Stiege 2, 4. Stock
A-1010 Wien
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter prüft, ob es sich bei dem Dokument um seine Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."
Für die Durchführungsdauer einer solchen Überprüfung sichert der KSVF eine Erledigung innerhalb von 1 bis maximal 2 Wochen zu.