Änderungen 2000

Zur Finanzierung der vom Künstler-Sozialversicherungsfonds zu leistenden Beitragszuschüsse für Künstlerinnen und Künstler wurde mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 132/2000 im Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 einerseits eine Abgabe für Betreiber einer Kabelrundfunkanlage und andererseits eine Gerätabgabe für Verkäufer/Vermieter von DVB-S-fähigen Geräten verankert.