//
//

Hilfe in Notsituationen

Der KSVF kann Sie - als Künstlerin bzw. Künstler mit Hauptwohnsitz in Österreich - in bestimmten Notsituationen (wie etwa krankheitsbedingte Mehraufwendungen oder dringend benötigte Reparaturen) mit bis zu € 5.000,-- unterstützen.

Ergänzend zum "klassischen"  Unterstützungsfonds wurde im März 2020 der COVID-19-Fonds eingerichtet, der durch Schließungen und Absagen bedingte Einnahmenausfälle kompensieren sollte.

Sie sind Künstlerin oder Künstler? Selbständig oder unselbständig tätig? Beziehen bereits einen Beitragszuschuss oder auch nicht? Und sind in einer Notsituation? Dann sind Sie hier richtig.

Sie sind Künstler:in? Oder Kulturvermittler:in? Und hatten Ausfälle durch die behördlichen Covid-19-Maßnahmen? Dann konnten Sie hier bis 30. Juni 2022 eine Beihilfe beantragen.

Unterstützungsfonds und COVID-19-Fonds - was ist bisher passiert?

Der KSVF kann seit der Novelle 2015 Kunstschaffenden in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen durch den Unterstützungsfonds Beihilfen gewähren. Hierfür stehen jährlich bis zu € 500.000 zur Verfügung, dies unter der Voraussetzung, dass dadurch die Gewährung der Beitragszuschüsse nicht gefährdet wird.

Bisher wurden insgesamt 537 Ansuchen auf Beihilfe durch den Unterstützungsfonds eingereicht (durchschnittlich sieben pro Monat). 273 Ansuchen konnten bis inklusive Februar 2022 in 75 im monatlichen Rhythmus stattfindenden Sitzungen positiv entschieden und dadurch 222 Künstlerinnen und Künstler in schwierigen finanziellen Situationen durch die Einführung des Unterstützungsfonds geholfen werden. 30 Kunstschaffenden wurde bereits zum zweiten Mal, sechs Personen zum dritten Mal und drei Personen zum vierten Mal eine Beihilfe zuerkannt. Die durchschnittlich bewilligte Beihilfe variiert pro Kalenderjahr und betrug im Kalenderjahr 2021 rund € 2.000.

Durch den Ausbruch der COVID-19 Pandemie und die dadurch bedingten behördlichen Maßnahmen war eine Vielzahl von Künstlerinnen und Künstlern mit finanziellen Folgen konfrontiert, die ihre wirtschaftliche Existenz unmittelbar bedrohen. Um dieser Personengruppe rasch und einfach helfen zu können, wurde als Ergänzung der bisherigen Unterstützungsmöglichkeiten der Covid-19-Fonds eingerichtet. Der Covid-19-Fonds ist mit € 50.000.000 dotiert. Anträge konnten bis zum 30. Juni 2022 eingereicht werden. 6.876 Künstler:innen/Kulturvermittler:innen konnten mit dieser Beihilfe unterstützt werden.