Änderungen 2015

Die reduzierten Abgabenhöhen sollten ursprünglich bis zum 31. Dezember 2017 gelten. Mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 15/2015 wurde die Reduzierung bis zum 31. Dezember 2020 und mit
BGBl. I Nr. 149/2020 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Nach Ablauf dieses Zeitraumes kamen wieder jene Abgabenhöhen zur Anwendung, die bei der Errichtung des Fonds im Jahr 2000 festgelegt worden waren.