Höhe des Zuschusses

Jahr

maximal pro Monat maximal pro Jahr
2001 bis 2004
€   72,67 €    872,04
2005 bis 2008 €   85,50 € 1.026,00
2009 € 102,50 € 1.230,00
2010 bis 2011 € 112,50 € 1.350,00
2012 € 130,00 € 1.560,00
2013 bis 2017 € 143,50 € 1.722,00
ab 2018 € 158,00 € 1.896,00

 

Bitte beachten Sie: Der Beitragszuschuss gebührt maximal in der Höhe, in der Sie Beiträge zur Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung und ab dem Kalenderjahr 2008 - ergänzend - zur Kranken- und Unfallversicherung zu leisten haben.

Nochmals zur Erinnerung: Beitragszuschüsse werden niemals direkt vom KSVF an Sie ausbezahlt. Auch für die konkrete Höhe Ihres Beitragszuschusses ist die SVS der richtige Ansprechpartner, nicht der KSVF.