Durch diese Gesetzesänderung wird Folgendes umgesetzt:
Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz:
Hier wird klargestellt, dass der Künstler-Sozialversicherungsfonds personenbezogene Daten sowohl für das Zuschuss- als auch Unterstützungsfondsverfahren zum Zwecke seiner Aufgaben entsprechend verarbeiten darf. Weiters wurden Anpassungen im Wording vorgenommen.