Der Fonds kann Sie nur dann mit einem Zuschuss unterstützen, wenn Sie durch Ihr künstlerisches Schaffen im In- und Ausland auch einen gewissen Gewinn erzielt haben. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um einen steuerrechtlichen Begriff handelt, der gesetzlich wie folgt definiert wird:
Erreicht Ihr Gewinn aus selbstständig künstlerischer Tätigkeit diese Mindestgrenze nicht? Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung! Denn bei der Berechnung der Mindestgrenze kann der Fonds noch folgende Geldleistungen heranziehen, wenn diese von Ihnen nachgewiesen werden:
ACHTUNG: Pädagogische, organisatorische, wissenschaftliche oder ähnliche Tätigkeiten können vom Fonds nicht als künstlerische Tätigkeit gewertet werden. Einnahmen daraus werden bei der Berechnung der erforderlichen Mindestgrenze grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Mindestgrenze überschritten? Ausgezeichnet! Dann beachten Sie bitte auch unsere Höchstgrenze!
Beide Grenzen sind wichtig und müssen eingehalten werden!
Einen Überblick über sämtliche Werte finden Sie HIER>>.