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Beitragszuschuss und Ruhendmeldung

Wussten Sie, dass der KSVF Sie mit einem Zuschuss bis zu € 1.896 bei der Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge unterstützen könnte? Und Sie dadurch weniger zahlen?

Wussten Sie, dass Sie Rückzahlungsforderungen durch das AMS eventuell mit einer Ruhendmeldung vermeiden könnten? Oder der Bezug des Arbeitslosengeldes dadurch überhaupt erst möglich wird?

Alles rund um diese Themen finden Sie hier.

 

Wie kommen Sie zu Ihrem Zuschuss? Eine Anleitung vom Antrag bis zum Geld auf Ihrem SVS-Konto finden Sie im Bereich Beitragszuschuss

Probleme mit dem AMS wegen Ihrer Pflichtversicherung bei der SVS? Einen Lösungsansatz finden Sie im Bereich Ruhendmeldung

Zuschuss und Ruhendmeldung - was ist bisher passiert?

Durch die Änderung des Sozialversicherungsrecht mit dem ASRÄG 1997 wurden alle selbständig Erwerbstätigen - und somit auch die Kunstschaffenden - in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen. Um die nunmehr nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft pensionsversicherten Künstlerinnen und Künstler bei der Zahlung ihrer Versicherungsbeiträge zu entlasten, wurde im 29. Dezember 2000 der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) errichtet.

Aufgabe dieses Fonds ist die Leistung von Zuschüssen zu den Pensionsversicherungsbeiträgen, mit Wirksamkeit ab dem Kalenderjahr 2008 zusätzlich auch die Leistung von Zuschüssen zu den Kranken- und Unfallversicherungsbeiträgen.

Mehrere Gesetzesänderungen haben, aufbauend auf der bestehenden Systematik, zu zahlreiche Verbesserungen geführt. Die Novelle 2015 hat den Zugang zum Zuschuss nochmals wesentlich erleichtert.

Am 21. Oktober 2010 wurde das KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz (KSV-SG) im Nationalrat beschlossen. Diese gesetzliche Regelung, die mit 1. Jänner 2011 in Kraft trat, sieht vor, dass Künstlerinnen und Künstler die vorübergehende Einstellung ihrer selbständigen künstlerischen Tätigkeit beim Künstler-Sozialversicherungsfonds melden können.

Seit Gründung des Fonds und Aufnahme seiner Tätigkeit im Jahr 2001 haben 17.593 Personen einen Antrag auf Gewährung eines Beitragszuschusses zu ihren GSVG-Sozialversicherungsbeiträgen eingereicht. Der Fonds konnte seit seiner Gründung rund 72 % aller Kunstschaffenden, die einen Antrag eingereicht haben, mit einem Beitragszuschuss unterstützen.