Beirat
Zur Beratung über die Gewährung der Beihilfen wurde ein Beirat eingerichtet, der aus vier Mitgliedern besteht. Diese Mitglieder wurden bestellt vom:
- Bundeskanzleramt
- Kulturrat Österreich
- Künstler-Sozialversicherungsfonds
Das vierte Mitglied ist jeweils von den repräsentativen Künstlervertretungen zu entsenden, deren Reihenfolge zur Bestellung wie folgt festgelegt wurde:
- AAC (Austrian Association of Cinematographers) Verband Österreichischer Kameraleute
- Architekturzentrum Wien
- austrian directors association (ada)
- austrian editors association, Österreichischer Verband Film- und Videoschnitt (aea)
- berufsvereinigung der bildenden künstler österreichs
- Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
- Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden
- design austria
- dok.at Interessensgemeinschaft Österreichischer Dokumentarfilm
- drehbuchverband austria
- Galerie Fotohof, Verein zur Förderung der Autorenfotografie
- gesellschaft bildender künstler österreichs, künstlerhaus
- Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe – Sektion
Bühnenangehörige
- Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Kunst, Medien, Sport, freie Berufe – Sektion Film, Foto,
Audiovisuelle
- Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Kunst, Medien, Sport, freie Berufe – Sektion Musik
- Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Kunst, Medien, Sport, freie Berufe – Sektion Unterricht,
Sport, freiberuflich
- Grazer Autorinnen Autorenversammlung
- IG Architektur
- IG Autorinnen Autoren
- IG Bildende Kunst
- IG Freie Theaterarbeit (IGFT)
- ig world music austria
- Internationale Gesellschaft für Neue Musik – Sektion Österreich (IGNM)
- Musiker-Komponisten-Autorengilde (MKAG)
- Österreichische Gesellschaft für Architektur (ÖGFA)
- Österreichische Gesellschaft für Zeitgenössische Musik (ÖGZM)
- Österreichischer Komponistenbund (ÖKB)
- Österreichischer Musikrat (ÖMR)
- Österreichischer P.E.N. Club
- Übersetzergemeinschaft (ÜG)
- Verband der Filmregisseure Österreichs
- Verband dramatischer Schriftsteller Österreichs
- Verband Österreichischer FilmausstatterInnen
- Verband Österreichischer FilmschauspielerInnen (VÖFS)
- Verband Österreichischer Sounddesigner (VOeSD)
- Vereinigung bildender Künstlerinnen Österreichs (VBKÖ)
- Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession
- VOICE – Verein der Sprecher und Darsteller
Der Beirat hat im Rahmen seiner Tätigkeit - nach sorgfältiger Überprüfung des Einzelfalls – festzustellen, ob und inwieweit die Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe vorliegen. Bejahendenfalls ist ein Vorschlag über die Höhe der Beihilfe zu erstatten. Ein Rechtsanspruch auf die Beihilfe besteht nicht.