Beirat
Zur Beratung über die Gewährung der Beihilfen wurde ein Beirat eingerichtet, der aus vier Mitgliedern besteht. Diese Mitglieder wurden bestellt vom:
- Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
- Kulturrat Österreich
- Künstler-Sozialversicherungsfonds
Das vierte Mitglied ist jeweils von den repräsentativen Künstlervertretungen zu entsenden, deren Reihenfolge zur Bestellung wie folgt festgelegt wurde:
- AAC (Austrian Association of Cinematographers) Verband Österreichischer Kameraleute
- ADA - Austrian Directors Association
- Architekturzentrum Wien
- ASSITEJ Austria – Junges Theater Österreich
- Austrian Association of Curators
- Austrian Composers Association ACOM
- austrian editors association, Österreichischer Filmeditor:innen Verband (aea)
- Berufsvereinigung der bildenden Künstler Österreichs, Zentralverband
- Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
- Dachverband der österreichischen Filmschaffenden
- design austria
- dok. at Interessensgemeinschaft Österreichischer Dokumentarfilm
- Drehbuchverband Austria
- FC Gloria – Feminismus Vernetzung Film
- FIFTITU% - Vernetzungsstelle für Frauen* in Kunst und Kultur in Oberösterreich
- Filmton Austria
- Forum Österreichischer Filmfestivals
- FOTOHOF - Verein zur Förderung der Autorenfotografie
- Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs, Künstlerhaus
- Grazer Autorinnen Autorenversammlung
- IG Architektur
- IG Autorinnen Autoren
- IG Bildende Kunst
- IG Freie Musikschaffende
- IG Freie Theaterarbeit (IGFT)
- IG Kultur Österreich
- IG Übersetzerinnen Übersetzer
- IG World Music Austria
- Internationale Gesellschaft für Neue Musik – Sektion Österreich (IGNM)
- Musiker-Komponisten-Autoren-Gilde (MKAG)
- Österreichische Gesellschaft für Architektur (ÖGFA)
- Österreichische Gesellschaft für zeitgenössische Musik (ÖGZM)
- Österreichischer Musikrat (ÖMR)
- Österreichischer P.E.N. Club
- tga – Typografische Gesellschaft
- Verband der Dramatiker und Dramatikerinnen
- Verband Filmregie Österreich
- Verband Österreichischer FilmausstatterInnen (VÖF)
- Verband Österreichischer FilmschauspielerInnen (VÖFS)
- Vereinigung bildender Künstler:innen Wiener Secession
- Vereinigung bildender Künstlerinnen Österreichs (VBKÖ)
- VOICE – Verein für Leistungsschutz der Sprecher und Darsteller
- Younion – Die Daseinsgewerkschaft, Hauptgruppe VIII - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe – Sektion Bühnenangehörige
- Younion – Die Daseinsgewerkschaft, Hauptgruppe VIII - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe – Sektion Film, Foto, audiovisuelle Kommunikation
- Younion – Die Daseinsgewerkschaft, Hauptgruppe VIII - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe – Sektion Musik
- Younion – Die Daseinsgewerkschaft, Hauptgruppe VIII - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe – Sektion Unterricht, Sport, freiberuflich Tätige – Fachgruppe Bildende Kunst
Der Beirat hat im Rahmen seiner Tätigkeit - nach sorgfältiger Überprüfung des Einzelfalls – festzustellen, ob und inwieweit die Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe vorliegen. Bejahendenfalls ist ein Vorschlag über die Höhe der Beihilfe zu erstatten. Ein Rechtsanspruch auf die Beihilfe besteht nicht.