Änderungen des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes BGBl. I Nr. 38/2021, BGBl. I Nr. 223/2021

 

Durch das Andauern der COVID-19 Pandemie und den daraus resultierenden Einnahmenausfällen für eine Vielzahl von Künstler:innen und Kulturvermittler:innen, wurde der Covid-19 Fonds zur Abfederung dieser pandemiebedingten finanziellen Folgen durch die Novelle BGBl. I Nr. 38/2021 zunächst auf € 40 Mio. erhöht.  Durch die Novelle des BGBl. I Nr. 223/2021 konnte eine Beihilfe auch für das Kalenderjahr 2022 beantragt werden und der Fonds wurde nochmals auf bis zu 50 Mio. Euro angehoben.