Der Notfall ist eingetreten - welche Kosten kann der Fonds nun übernehmen?
a) Kosten für den notwendigen Lebensunterhalt
Begriffsdefinition: Der notwendige Lebensunterhalt umfasst den Bedarf eines Menschen, insbesondere an Ernährung, Kleidung und Unterkunft einschließlich Heizung, Körperpflege, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens. Laufende notwendige Ausgaben im Zusammenhang mit der künstlerischen Tätigkeit können bei der Berechnung der Beihilfe für den notwendigen Lebensunterhalt berücksichtigt werden.
Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit ist das gemeinsame Netto-Einkommen und Vermögen von Ehe- oder Lebenspartnerinnen/Lebenspartner im Sinne des Eingetragenen Partnerschaft-Gesetzes mit zu berücksichtigen. Ein Haus oder eine Wohnung, welche im Eigentum der Antragstellerin/des Antragstellers bzw. der Ehe- oder Lebenspartnerin/des Lebenspartners im Sinne des Eingetragenen Partnerschaft-Gesetzes steht und zur Deckung seines/ihres persönlichen Wohnbedürfnisses dient, wird bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit nicht berücksichtigt.
Und was bedeutet das konkret?
Beispiel: Aufgrund eines Unfalls (unvorhersehbares Ereignis) können Sie Ihre künstlerische Tätigkeit für fünf Monate nicht mehr ausüben. Andere Einkünfte haben Sie nicht; dafür aber monatliche Fixkosten in Höhe von rund € 1.000,00.
Was nun? Ansuchen vollständig ausfüllen, Einkommensübersicht und Stellungnahme beilegen; Kontoübersicht ausdrucken, Unterlagen (insbesondere ärztliches Attest) einreichen. Im für Sie günstigsten Fall kann der Fonds Sie mit einer Beihilfe bis zu € 5.000,00 (5 x € 1.000,00) unterstützen.
b) Anschaffungen/Reparaturen
Durch ein außergewöhnliches Ereignis wird es erforderlich, einen Gegenstand neu anzuschaffen bzw. zu reparieren. Ein Kostenersatz ist hier für die unbedingt notwendigen, zweckentsprechenden Kosten möglich.
Und was bedeutet das konkret?
Beispiel: Ihr Laptop wird Ihnen gestohlen. Versicherung gibt es keine. Sie benötigen ihn aber unbedingt, um Ihre Tätigkeit als Grafikerin weiter auszuüben.
Was tun? Ansuchen vollständig ausfüllen, Einkommensübersicht und Stellungnahme beilegen; Kontoübersicht ausdrucken, Unterlagen (insbesondere Kostenvoranschlag bzw. plausibles Angebot) einreichen.
c) Krankheit
Sie sind erkrankt und die Kosten für den Heilungsprozess belasten Ihr Budget. Ein Kostenersatz kann hier für die aus Gründen der Krankheit erhöhten notwendigen Aufwendungen erfolgen.
Und was bedeutet das konkret?
Beispiel: Sie sind Restaurator und haben seit längerem Probleme im Schulter- und Wirbelsäulenbereich. Der Sozialversicherungsträger zahlt nur mehr einen Teil Ihrer dringend benötigte Physiotherapie.
Was nun? Ansuchen vollständig ausfüllen, Einkommensübersicht und Stellungnahme beilegen; Kontoübersicht ausdrucken, Unterlagen (insbesondere ärztliches Attest, Kostenübersicht Physiobehandlung). Eine allfällige Kostenrückerstattung ist vorab beim Sozialversicherungsträger geltend zu machen und zu belegen.
d) Kuraufenthalte
Sie hatten einen Unfall oder müssen sich nach einer Krankheit erholen? Dann können Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt eine Kur beantragen. Wenn diese die Kosten nicht übernimmt, kann durch den Unterstützungsfonds ein Kostenersatz für medizinisch notwendige Aufenthalte erfolgen.
Was tun? Ansuchen vollständig ausfüllen, Einkommensübersicht und Stellungnahme beilegen; Kontoübersicht ausdrucken, Unterlagen (insbesondere ärztliches Attest, Kostenübersicht Kuraufenthalt) einreichen.
e) Sonstige außerordentliche und/oder unvorhergesehene Belastungen, der Nichtbegleichung/Nichtbehebung zu einem Notfall führen würde. Darunter fallen:
Und was bedeutet das konkret?
Beispiel: Das Heizungsgerät in Ihrer Wohnung muss dringend repariert werden. Die Kosten für die Reparatur werden von keinem Dritten übernommen.
Was nun? Ansuchen vollständig ausfüllen, Einkommensübersicht und Stellungnahme beilegen; Kontoübersicht ausdrucken, Unterlagen (insbesondere Kostenvoranschlag bzw. plausibles Angebot) einreichen.