Stellen Sie sich bitte folgendes vor: Sie beziehen den Zuschuss laufend und im Nachhinein stellt sich heraus, dass Sie in einem oder mehreren Kalenderjahren die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt haben. Was nun?
Der Fonds ist gesetzlich verpflichtet, Beitragszuschüsse, die über die Anspruchsberechtigung hinaus oder nach Wegfall des Anspruchs vom Fonds an die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) geleistet wurden, von Ihnen zurückzufordern.
Ob Sie die bezogenen Zuschüsse tatsächlich zurückzahlen müssen, hängt unter anderem von Ihrer wirtschaftlichen Situation und auch von Ihrer Mitarbeit ab.
Warum? Ob Grenzen tatsächlich über- oder unterschritten worden sind und wie hoch die Rückforderung tatsächlich ist, kann erst nach Durchführung eines eigenen Verfahrens festgestellt werden. Weiters ist es möglich, auf die Rückforderung zu verzichten oder eine Zahlungserleichterung zu gewähren.
Von der Einleitung dieses Verfahrens werden Sie schriftlich in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig werden Ihnen die notwendigen Formulare übermittelt.
"Einschleifregelung" Was ist das?
Künstlerinnen und Künstler, die die jeweilige Einkommensgrenze unter- bzw. überschreiten, müssen nicht den gesamten Zuschuss zurückzahlen, sondern nur jenen Betrag, um den die Einkommensgrenze über- bzw. unterschritten wurde.
Konkretes Beispiel: Der KSVF konnte Sie in einem Kalenderjahr mit € 1.560,00 bei Ihrer Beitragszahlung unterstützen. Nach Überprüfung Ihres Steuerbescheides wurde festgestellt, dass Sie mit Ihren gesamten Einkünften die Höchstgrenze um € 300,00 überschritten haben. Wenn es zu einer Rückforderung kommt, wird die Rückforderungssumme nicht mit € 1.560,00, sondern nur mit € 300,00 festgesetzt. Erst wenn Sie die Höchstgrenze um zumindest € 1.560,00 überschritten haben, müssten Sie den gesamten Zuschuss zurückzahlen.
Um Rückzahlungen zu erleichtern bzw. zu verhindern, sind gesetzlich drei Möglichkeiten vorgesehen:
Für die Gewährung dieser Zahlungserleichterungen sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die Sie nachweisen müssen. Es ist daher unbedingt erforderlich, die diesbezüglichen Anträge umfassend und nachvollziehbar zu begründen!