Durch diese Gesetzesänderung wurden folgende Verbesserungen umgesetzt:
Beschwerde an den Bundesverwaltungsgericht:
Durch die Novellierung des Verwaltungsverfahrensrechts ist es seit 1. Jänner 2014 möglich, Entscheidungen des Fonds in Bescheidform vor dem Bundesverwaltungsgericht nochmals überprüfen zu lassen.